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Pflanzenbau News 27. Oktober 2023

Pflanzenschutzmittel: Einsatz bis 14. November möglich ¦ Getreide: IP-Suisse Regelungen; Schnecken ¦ Raps: Erdfloh-Larven, regionale Sonderbewilligung (Kanton Zürich) ab 28.10.2023; mit Untersaat

Pflanzenschutzmittel

Einsatz bis 14. November möglich

Die Direktzahlungsverordnung (DZV) wurde auf Anfang 2023 in diversen Bereichen angepasst. Anpassungen gab es auch beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Sie dürfen ab diesem Jahr bis am 14. November eingesetzt werden. Das Einsatzverbot im Acker- und Futterbau gilt neu vom 15. November 2023 bis 15. Februar 2024. Bis letztes Jahr war der Einsatz im Acker- und Futterbau im Herbst nur bis am 31. Oktober möglich. Für spätere Einsätze, vor allem im Getreide, musste eine Sonderbewilligung beantragt werden. Dies entfällt ab diesem Jahr, weil bis am 14. November behandelt werden kann. 
Weiter kann bis am 14. November neu im Getreide auch ein Herbizid im Vorauflauf eingesetzt werden (IP-Suisse Reglung siehe weiter unten). Früher war dies nur bis am 10. Oktober möglich. 
Wird im Getreide ein Herbizid im Vorauflauf eingesetzt, ist man verpflichtet ein Spritzfenster anzulegen. Das gilt immer noch. Wir empfehlen grundsätzlich immer ein Spritzfenster anzulegen – auch freiwillig. So kann der Erfolg der getroffenen Massnahme überprüft werden.
Eine Herbstbehandlung ist angezeigt bei Wintergetreidearten, die im Herbst oder während des Winters bestocken. Getreide sollte während der Bestockung keine Unkrautkonkurrenz haben. 
Des Weiteren ist eine Herbstbehandlung gegen Unkräuter empfohlen bei starkem Vorkommen von Ackerfuchsschwanz oder bei vorhandener Resistenz von Ackerfuchsschwanz oder Windhalm auf die Resistenzgruppe A, neu: Gruppe 1 oder auf die Resistenzgruppe B (Sulfonylharnstoffe) neu Gruppe 2. Es ist in solchen Fällen wichtig, Herbstmittel ohne die Gruppe A oder B zu verwenden. Klassische Herbstherbizide sind beispielsweise Herold SC, Araldo, Miranda, Antilope, Herold Flex, Malibu, Trinitiy oder Carmina Max, Tarak. 
In diesen Mitteln wird mit der Resistenzgruppe 3, 5, 12, 15 (früher: K2, C2, F1, K3) gearbeitet. Das verhindert oder verzögert die Bildung von Resistenzen auf die Gruppe 1 oder 2.

Spritzfenster
Spritzfenster anlegen ist beim Einsatz von Vorauflaufherbiziden oder beim Insektizideinsatz mit einer Sonderbewilligung Pflicht.

 

Getreide

IP-Suisse Regelungen

Die Saat von mit Fungizid gebeiztem Saatgut ist erlaubt. Andere Fungizide, insbesondere die Spritzapplikation, der Einsatz von Halmverstärkern/-Verkürzern, Insektizide oder chemisch synthetische Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte (Bsp. Bion) sind nicht erlaubt. Auch der Einsatz von Herbiziden im Vorauflauf ist im IP-SUISSE Getreide grundsätzlich nicht erlaubt. Bei starkem Ackerfuchsschwanzdruck kann aber eine Ausnahme gemacht werden. Dazu muss eine Sonderbewilligung bei der IP-Suisse Geschäftsstelle (und nicht beim kantonalen Pflanzenschutzdienst) beantragt werden. Der Einsatz von offiziell bewilligten Nachauflaufherbiziden im Herbst ist erlaubt. Dabei sind die Verunkrautung zu beurteilen, die Leitunkräuter zu notieren, die Schadschwellen zu beachten und mögliche mechanische Verfahren zu prüfen.

Getreide Unkraut
Getreide in Nachauflauf gegen Unkraut spritzen, weil es mit sichtbaren Fahrgassen genauer möglich ist.
Getreide Unkraut
Im Vorauflauf ist es angezeigt bei sehr starkem Befall des Feldes mit Ackerfuchsschwanz ein Herbizid einzusetzen.

 

Schnecken

In den letzten Tagen vor den Niederschlägen wurde sehr viel Winterweizen gesät. Mit der Nässe steigt jetzt die Schneckengefahr stark an. Zur Überwachung der Schneckenaktivität legen Sie bitte Schneckenfallen an. Bei den noch herrschenden Temperaturen sind Schnecken aktiv, sie können fast unbemerkt quellende und keimende Weizenkörner im Boden schädigen.

Schnecken in Getreide
Schnecken können Getreidekörner bereits vor dem Auflaufen fressen

 

Raps

Erdfloh-Larven
regionale Sonderbewilligung (Kanton Zürich) ab 28.10.2023

Kontrollen haben ergeben, dass der Befall der Rapspflanzen durch Larven des Erdflohs in gewissen Feldern die Bekämpfungsschwelle erreicht hat. Wir stellen dies vor allem in Feldern fest, in denen noch keine Insektizidbehandlung gemacht wurde. Nächste Woche wird es voraussichtlich besseres Wetter geben, so dass bei erreichter Bekämpfungsschwelle die Larven bekämpft werden können. Die Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Zürich stellt für die Bekämpfung der Larven des Rapserdflohs ab Samstag, 28. Oktober 2023 bis und mit Dienstag, 14. November 2023 eine regionale Sonderbewilligung für den einmaligen Einsatz eines bewilligten Pyrethroides aus. Betriebliche Einzelbewilligungen sind damit nicht notwendig. Die Rapsproduzenten des Kantons Zürich erhalten die detaillierten Informationen rechtzeitig per E-Mail.

Raps Schädlinge
Bohrlöcher der Erdfloh-Larven im Raps

 

 

mit Untersaat

Einige versuchen auf Herbizide im Raps zu verzichten und setzten auf die Konkurrenz der Untersaat. Die Untersaaten sind dieses Jahr enorm gewachsen und zum Teil über einen Meter hoch. Der milde Herbst hat auch dazu geführt, dass einige Pflanzenarten in den Untersaatmischungen blühen. Je nach Lieferanten der Mischung findet man blühende Sonnenblumen, Alexandrinerklee, Buchweizen oder Sommerlein. Müssen die Larven der Rapserdfloh bekämpft werden, weil die Bekämpfungsschwelle (7 von 10 Pflanzen mit Larven oder Berlese-Methode 2-5 Larven je Pflanze) erreicht ist, muss der Bienenschutz beachtet werden. Das bedeutet, dass ein Pyrethroid (Beispiele: Decis Protech, Aligator, Deltastar, Cypermethrin, Karate Zeon, TAK 50 EW, Techno 10 CS) in Feldern mit blühenden Untersaaten nur eingesetzt werden darf, wenn die Bienen nicht fliegen (abends). Es stellt sich in solchen Beständen sowieso die Frage, wie wirksam dieser Insektizideinsatz überhaupt ist, da die Untersaatpflanzen einen enormen Spritzschatten verursachen. 

Raps Untersaat
Üppige und extrem hohe Untersaat von Raps

 

PDF: Pflanzenbau News vom 27. Oktober 2023

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