Brau- und Getränketechnologe/in EFZ
Als Brau- und Getränketechnologin oder Brau- und Getränketechnologe sind Sie in der Lebensmittelindustrie tätig und verarbeiten Rohstoffe zu Bier oder Getränken. Dabei steuern und überwachen Sie nicht nur komplexe Verarbeitungs- und Verpackungsanlagen, sondern degustieren Ihre Produkte, optimieren die Herstellungsverfahren und führen Qualitätssicherung Analysen im Labor durch. Der Unterricht findet in Blockkuren statt.
- Fächertafel: Vorbereiten und Koordinieren der Produktion, Führen von Herstellprozessen von Lebensmitteln, Führen von Abfüll– und Verpackungsprozessen, Abschliessen der Produktion, Analysieren und optimieren von Produktionsprozessen, Allgemeinbildender Unterricht, Sport.
- Je nach Lehrbetrieb wird ab dem 2. Lehrjahr branchenspezifischer Unterricht vermittelt: Bier und Getränke.
- Sie haben Ihre obligatorische Schulzeit durchlaufen und sind mindestens 15 Jahre alt.
- Sie bringen gute Leistungen in den Fächern Mathematik, Biologie, Chemie und Physik mit.
- Ihr Sinn für Sauberkeit und Hygiene sowie ihr gutes technisches Verständnis zeichnen Sie aus.
- Sie sind gesund und verfügen über einen guten Geruchs- und Geschmackssinn.
- Sie haben Freude am sorgfältigen Arbeiten und sind bereit zu flexiblen Arbeitszeiten.
- Im 1. und 2. Lehrjahr ist der Besuch von berufsspezifischen Überbetrieblichen Kursen (ÜK) obligatorisch.
- Sie ergänzen die optimale Verknüpfung der beruflichen Praxis mit der schulischen Bildung.
- Die Kurse vermitteln wichtige praktische Bildungsinhalte, deren Förderung in der Regel im Ausbildungsbetrieb schwierig ist.
- Wer bereits eine EFZ-Lehre oder die Ausbildung zum/zur Lebensmittelpraktiker/in EBA absolviert hat, kann ab Sommer 2026 in das zweite Lehrjahr der Ausbildung zum/zur Brau- und Getränketechnologe/in EFZ einsteigen.
- Erfolgt der Einstieg im Sommer 2025 wird die Lehre als Lebensmitteltechnologe/in EFZ mit Schwerpunkt Bier oder Getränke abgeschlossen.
Im Moment findet keine Veranstaltung statt.
Ende Juni wird dem Lernenden das Berufsschulaufgebot zugestellt. Zur Datenerfassung benötigen wir eine Lehrvertragskopie. Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner erhält zur Info eine Kopie des Schreibens.