So finden Sie uns

Strickhof
Eschikon 21
CH-8315 Lindau
+41 58 105 98 00
info@strickhof.ch

Strickhof auf Social Media

Hof – und Weidetötung zur Fleischgewinnung

Seit dem 1. Juli 2020 sind einige neue Verordnungen in Kraft getreten. Dazu gehört auch die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle. Damit wird es für Betriebe einfacher, eine Bewilligung für die Hof- oder Weidetötung zu erhalten. Die Tiere können mit dieser Bewilligung am Hof oder auf einer Weide (die den Vorgaben entspricht) getötet werden und bluten dort auch kontrolliert aus.

Definition Hof- und Weidetötung: 

  • Hoftötung: Das Tier wird am Betrieb sicher fixiert und mit einem Bolzenschussapparat von einer fachkundigen Person betäubt und entblutet. Die Hoftötung ist für sämtliches Schlachtvieh erlaubt. Bei einer Hoftötung muss der Vorgang des Betäubens und Entbluten mind. einmal jährlich von einem amtlichen Tierarzt/Tierärztin überwacht werden.
  • Weidetötung: Das Tier wird mit einem Gewehr inmitten der Herde von einer fachkundigen Person erschossen. Der Halsschnitt für das Ausbluten muss ebenfalls von einer fachkundigen Person ausgeführt werden. Die Weidetötung ist nur für Gehegewild und Tiere der Rindergattung älter als vier Monate erlaubt. Bei der Weidetötung muss der Abschuss und das Entbluten immer von einem amtlichen Tierarzt bzw. Tierärztin überwacht werden.

 

Der Tierhalter/Tierhalterin ist dafür verantwortlich, dass die Betäubung und das Ausbluten überprüft werden und bei einem Misserfolg entsprechende Massnahmen eingeleitet werden. 

 

Wenn Sie sich für die Hof- und Weidetötung interessieren, müssen Sie folgende Punkte beachten:

 

  • Es ist eine Bewilligung des zuständigen Veterinäramtes notwendig
  • Sie müssen den Betrieb entsprechend ausrüsten:
  • Hoftötung: Fixierung des Tieres abgetrennt von der restlichen Herde
  • Weidetötung: sichere Einzäunung für den Schuss
  • Lebendtierschau vor der Betäubung
  • Vor der Betäubung muss der Zielschlachtbetrieb definiert sein
  • 60 Sekunden (Hoftötung) bzw. 90 Sekunden (Weidetötung) nach der Betäubung muss der Schnitt für das Ausbluten erfolgen
  • Auffangen des Blutes muss sichergestellt werden und zusammen mit dem Schlachtkörper zum Schlachtbetrieb transportiert werden
  • Sauberer und hygienischer Transport, in einem dafür zugelassenen Anhänger oder Fahrzeug, des Schlachtkörpers in einen zugelassenen Schlachthof
  • 45 min nach der Betäubung muss das Tier ausgenommen sein
  • Fleischschau im Schlachtlokal
  • Folgendes muss notiert werden:
  • Welche Person hat im Einzelfall die Betäubung und das Ausbluten vorgenommen
  • Auf dem Begleitdokument muss der Zeitpunkt der Betäubung und des Ausblutens dokumentiert werden
  • Allfällige Probleme (beim Betäuben und Ausbluten) sowie getroffenen Massnahmen

 

Das FIBL hat ein ausführliches Merkblatt zum Thema verfasst. Dieses finden Sie unter dem folgenden Link: https://shop.fibl.org/chde/1094-hof-weidetoetung.html

Auch die IG Hof- und Weideschlachtung steht bei Fragen zur Verfügung. 

Unter folgendem Link finden Sie das Gesuch für die Bewilligung Hof- und Weidetötungen durchzuführen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/tierische-lebensmittel/gesuch-fuer-die-hof--oder-weidetoetung-beantragen.html

 

Weiteres Fachwissen

Pflanzenbau News Strickhof vom 24. Juni 2026
24.06.2026

Pflanzenbau News Strickhof vom 24. Juni 2026

Aktuelle Themen: Säume und Brachen: Einjähriges Berufkraut ¦ Zuckerrüben: Cercospora; Sonnenbrand ¦ Soja: Distelfalter ¦ Futterbau: Eichenprozessionsspinner in der Nähe von Futterflächen
Gemüse-Newsletter der Fachstellen ZH und AG 2/2026
23.06.2026

Gemüse-Newsletter der Fachstellen ZH und AG 2/2026

Aktuelles für die Gemüseproduktion der Regionen AG, BL, GR, ZH und Zentralschweiz vom Juni 2026
Schweine wühlen und entdecken
20.06.2026

Schweine wühlen und entdecken

Der Strickhof prüft, wie Schweine Wühlareale nutzen und welches Material sich am besten eignet. Natürlich darf der wirtschaftliche Vergleich nicht fehlen.
Eichenprozessionsspinner in der Nähe von Futterflächen
19.06.2026

Eichenprozessionsspinner in der Nähe von Futterflächen

In den letzten Jahrzehnten hat die Häufigkeit und Intensität des Befalls von Eichenprozessionsspinnern (Thaumetopoea processionea) zugenommen. Auch Gebiete im Kanton Zürich sind davon betroffen. Bekäm...
Kartoffeln Versuchsbericht 2025
19.06.2026

Kartoffeln Versuchsbericht 2025

Der Strickhof legt jedes Jahr einen Kartoffel-Sortengarten mit neuen, vielversprechenden Kartoffelsorten an und vergleicht sie mit bekannten und bewährten Sorten. Die nahezu optimalen Wachstumsbedingu...
Obst-Info Zürich Nr. 16 vom 18. Juni 2026
18.06.2026

Obst-Info Zürich Nr. 16 vom 18. Juni 2026

Aktuelle Themen: Wetter und Phänologie ¦ Pflaumenwickler: aktuelle Situation; Phänologie als Entscheidungshilfe für Behandlungszeitpunkt; Zugelassene Mittel ¦ Kirschessigfliege ¦ Kernobst: Fruchtausdü...
Regelmässige Zuckerrüben-Feldkontrollen bleiben wichtig
18.06.2026

Regelmässige Zuckerrüben-Feldkontrollen bleiben wichtig

Die Zuckerrüben haben ihre Reihen an den allermeisten Standorten vollständig geschlossen und präsentieren sich schön. Nun gilt es die Felder weiterhin zu kontrollieren, damit auch gesorgt werden kann,...