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Maiswurzelbohrer – Funde 2024

Auch im Jahr 2024 wurden wieder in einigen Fallen im Kanton Zürich Maiswurzelbohrer gefunden. Aus diesem Grund darf in den abgegrenzten Gebieten, im Jahr 2025 auf den Parzellen, auf denen im 2024 Mais stand, kein Mais angebaut werden.

Allgemein

Der Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) ist ein bedeutender Maisschädling und gilt in der Schweiz als Quarantäneorganismus. Aus diesem Grund findet eine sehr enge Überwachung des Schädlings mit schweizweit rund 200 sogenannten Pheromonfallen statt. Seit 4 Jahren werden die Fallenstandorte vom Bund vorgegeben. Auch im Kanton Zürich stehen 15 dieser Fallen, regelmässig in einem Gitterliniennetz über den Kanton verteilt. 

Regelmässige Verteilung der Fallenstandorte in einem Gitternetz über die ganze Schweiz. Alle Punkte über 1200 m.ü.M. sind nicht eingezeichnet, da in dieser Höhe in der Regel kein Mais mehr angebaut wird.
Regelmässige Verteilung der Fallenstandorte in einem Gitterliniennetz über die ganze Schweiz. Alle Punkte über 1200 M.ü.M. sind nicht eingezeichnet, da in dieser Höhe in der Regel kein Mais mehr angebaut wird.

 

Bekämpfung

Da der Maiswurzelbohrer gemäss eidgenössischer Pflanzengesundheitsverordnung als Quarantäneschädling gilt, ist dessen Bekämpfung in der Schweiz obligatorisch. Werden Käfer in einer Falle gefangen, wird um den Befallsherd herum ein Kreis mit einem Radius von 10 km gezogen. In diesem sogenannten abgegrenzten Gebiet darf auf Parzellen, auf denen im Jahr 2024 Mais angebaut wurde, im Jahr 2025 kein Mais angebaut werden. So wird der Lebenszyklus des Maiswurzelbohrers, der sich ausschliesslich von Maiswurzeln ernähren kann, unterbrochen und der Schädling wird erfolgreich bekämpft. Im Jahr 2026 darf auf den Parzellen wieder wie gewohnt Mais angebaut werden. Achtung! Eine intensive Bodenbearbeitung bekämpft den Maiswurzelbohrer nicht! Ausserdem ist zu beachten, dass das Maisanbauverbot für das gesamte Jahr 2024 gilt, auch wenn der Mais nicht als Hauptkultur gemeldet ist und z.B. noch spät nach Gerste folgt. Dies gilt auch für Gründüngungen. Diese dürfen keinen Mais enthalten.

Maiswurzelbohrer
Gestelltes Bild: Maiswurzelbohrer-Käfer auf Narbenfäden. Ihre Larven zerstören Maiswurzeln. Durch eine geregelte Fruchtfolge wird dies verhindert.

Funde im Jahr 2024

Dieses Jahr wurden an 5 von 15 Standorte im Kanton Zürich sowie in einigen Nachbarkantonen Maiswurzelbohrer gefangen. Aus diesem Grund gilt nur in Teilen des Kantons Zürich ein Mais-auf-Mais-Anbauverbot. Ein grober Überblick gibt die Karte unten. Detaillierte Informationen können dem GIS Browser unter folgendem Link entnommen werden: Maiswurzelbohrerkarte 2024

Ist eine Maisparzelle auf der Karte rot eingefärbt, darf auf dieser im nächsten Jahr nicht noch einmal Mais stehen. Ist die Parzelle grün eingefärbt, darf auch im nächsten Jahr wieder Mais angebaut werden. 

Abgegrenzte Gebiete im Jahr 2024. Auf den roten Flächen darf im Jahr 2025 nicht nochmal Mais stehen.
Abgegrenzte Gebiete im Jahr 2024. Auf den roten Flächen darf im Jahr 2025 nicht nochmal Mais stehen.

Verfügung

Die Verfügung zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers ist rechtlich bindend. Wer sich nicht an die darin angeordneten Massnahmen hält, muss mit einer Anzeige rechnen.

Weitere Informationen

Detailliertere Informationen zum Maiswurzelbohrer finden Sie sowohl auf unserer Internetseite Maiswurzelbohrer - eine Übersicht. Wie die Situation schweizweit aussieht sowie weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter dem Link der Agroscope.

 

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