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Füll- und Waschplätze

Um Punkteinträge in Gewässer zu verhindern, muss ab dem Jahr 2021 jeder Hof mit einem Füll- und Waschplatz für die Pflanzenschutzspritze ausgerüstet sein.

Füll- und Waschplätze

Pflanzenschutzmittel können regelmässig in Gewässern nachgewiesen werden. Ein Grund dafür sind sogenannte Punkteinträge. Diese entstehen zum Beispiel bei einem Schacht am Feldrand, über Drainagen im Feld oder aber bei unsachgerechtem Waschen auf dem Betrieb. In Zukunft müssen diese unbedingt verhindert werden. Das wird einerseits mit den Abstandsauflagen erreicht, welche eingehalten werden. Weitere Informationen dazu können unter dem Links Drift und Abschwemmung des Strickhofs gefunden werden. Andererseits darf nur noch auf korrekt angelegten Plätzen gewaschen werden.

Dies ist nur ein Beispiel eines Waschplatzes: So könnte ein einfacher, unüberdachter Waschplatz mit einer grossen Fangrinne am einer Längsseite des Platzes aussehen.
Dies ist nur ein Beispiel eines Waschplatzes: So könnte ein einfacher, unüberdachter Waschplatz mit einer grossen Fangrinne an einer Längsseite des Platzes aussehen.

Bau eines Waschplatzes

Einige Anforderungen, wie ein Waschplatz gebaut werden soll, kann in den folgenden Dokumenten nachgelesen werden:

 

Das folgende Video zeigt die Anforderungen, welche ein Füll- und Waschplatz erfüllen muss. 

 

Gemeinsame Waschplätze

Es ist möglich, einen gemeinsamen Waschplatz zu bauen oder den Waschplatz eines Nachbarn mit zu benützen. Damit es zwischen den Parteien und bei den ÖLN Kontrollen keine Unklarheiten gibt, hat der Strickhof eine Mustervereinbarung für die gemeinsame Nutzung eines Füll- und Waschplatzes erstellt. Diese kann heruntergeladen und beliebig angepasst werden, so dass sie für beide Parteien stimmt. Bei einer ÖLN Kontrolle kann sie dem Kontrolleur vorgelegt werden und dient somit als Bestätigung, dass auf einem korrekt eingerichteten Waschplatz gewaschen wird.

Verdunstungssysteme

Das Waschwasser, welches ebenfalls mit Pflanzenschutzmitteln belastet ist, muss anschliessend fachgerecht entsorgt werden. Wenn das Waschwasser in die Güllegrube geleitet wurde, kann es direkt mit der Gülle auf die Felder ausgebracht werden.

Für den Fall, dass keine aktive Güllegrube auf dem Hof vorhanden ist, muss das Wasser entweder mit einem Schleppschlauch auf dem Feld ausgebracht oder aber über ein Verdunstungssystem verdunstet werden. Weitere Informationen zu den Verdunstungssystemen können in den folgenden Dokumenten und Links gefunden werden:

Ein weiteres Beispiel für ein Verdunstungssystem: Biobacanlage mit einer einfachen Tauchfolie und einem mobilen Dach.
Ein weiteres Beispiel für ein Verdunstungssystem: Biobacanlage mit einer einfachen Tauchfolie und einem mobilen Dach.

 

Subventionen

Für den Bau eines Füll- und Waschplatzes können unter bestimmten Voraussetzungen Subventionen bezogen werden. Weitere Informationen können unter dem Link Subventionsantrag für einen Füll- und Waschplatz des Strickhof gefunden werden.

 

Weitere Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen bezüglich dem Waschplatzbau oder dem Verdunstungssystem auf Ihrem Betrieb haben, zögern Sie nicht, uns unter der Nummer 058 105 98 00 zu kontaktieren. Gerne geben wir Ihnen individuell Auskunft. 

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